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07-01-2010 | Düsseldorfer Tabelle

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2010, bekanntgegeben. Eine Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle, die der Bemessung des Kindesunterhalts als Orientierungshilfe dient, war aufgrund des am 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes notwendig geworden. Dieses Gesetz entlastet Familien mit Kindern, Unternehmen und Erben. Die Freibeträge für Kinder werden von 6.024 auf 7.008 € erhöht, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € (für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld dann 184 €, für das dritte Kind 190 € und ab dem vierten Kind 215 €).

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 hat die Unterhaltssätze in allen Altersstufen erheblich erhöht!

Die Düsseldorfer Tabelle könnt Ihr hier downloaden:

Webseite: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

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